AGB Baumhaushotel Solling

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Baumhäusern und Baumzelten zum Zwecke der Beherbergung sowie sämtliche in diesem Zusammenhang für den Gast und sonstige Vertragspartner (im Folgenden „Vertragspartner“) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Baumhaushotel Solling GmbH (im Folgenden „Baumhaushotel“).

2. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Baumhaushotels. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Baumhaushotel nicht ausdrücklich widerspricht.

 

II. Vertragsschluss, Anzahlung

1. Der Vertrag kommt mit Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch das Baumhaushotel zustande. Hat ein Dritter für den Vertragspartner bestellt, so haftet er gegenüber dem Baumhaushotel mit dem Vertragspartner als Gesamtschuldner, sofern dem Baumhaushotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2. Das Baumhaushotel ist berechtigt, den Vertrag nur unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung in Höhe von 100 % des Gesamtpreises leistet. In diesem Fall wird das Baumhaushotel den Vertragspartner nach Zugang der Bestellung auf die geforderte Höhe der Zahlung und den Zahlungstermin hinweisen. Erklärt sich der Vertragspartner einverstanden, wobei das Baumhaushotel auf den Zugang der Einverständniserklärung gemäß § 151 BGB verzichtet, wird der Vertrag mit fristgerechter Zahlung wirksam. Bei Banküberweisung ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto des Baumhaushotels maßgeblich.

3. Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Baumhauses ist nicht gestattet.

 

III. An- und Abreise

1. Am Tage der vereinbarten Anreise erfolgt der Einzug in das gebuchte Baumhaus ab 14:00 Uhr. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.

2. Am Tage der vereinbarten Abreise hat der Vertragspartner das Baumhaus bis spätestens 11.00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Räumung am Abreisetag ist das Baumhaushotel berechtigt, bis zu 100 % des Logispreises (Listenpreises) in Rechnung zu stellen.

 

IV. Leistungen und Preise

1. Das Baumhaushotel ist verpflichtet, das vom Vertragspartner nach Ziff. II dieser AGB wirksam gebuchte Baumhaus oder Baumzelt bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die vertraglichen Leistungen des Baumhaushotels ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung in den Faltblättern, der Internetpräsenz und aus der Buchungsbestätigung des Baumhaushotels.

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Nutzungsüberlassung des Baumhauses und die von ihm in Anspruch genommen weiteren Leistungen vereinbarten Preise des Baumhaushotels spätestens bei Abreise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen des Baumhaushotels an Dritte. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine nach Ziff. II.2 dieser AGB geleistete Anzahlung ist als Teilzahlung auf den vereinbarten Gesamtpreis anzurechnen.

3. Die Preise sind der jeweils aktuellen Preisliste des Baumhaushotels zu entnehmen. Diese findet sich in den Faltblättern und der Internetpräsenz des Baumhaushotels. Die Preise schließen die derzeit gültige gesetzliche Umsatzsteuer mit ein.

 

V. Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistung

Bei Stornierung bzw. Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen ist der Vertragspartner verpflichtet, den vereinbarten Preis unter Anrechnung der vom Baumhaushotel ersparten Aufwendungen zu zahlen. Das Baumhaushotel ist berechtigt, den Abzug für Aufwendungen zu pauschalisieren. Bei einer Stornierung bis 14 Tagen vor dem vereinbarten Leistungszeitraum fallen keine Stornogebühren an, danach ist der Vertragspartner verpflichtet 25 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der vorgenannte Anspruch des Baumhaushotels nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

VI. Rücktritt des Baumhaushotels

1. Das Baumhaushotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn

- höhere Gewalt oder andere vom Baumhaushotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- der Vertragspartner schuldhaft irreführende oder falsche Angaben über vertragswesentlichen Tatsachen, beispielsweise zu seiner Person oder zum Aufenthaltszweck, macht;

- das gebuchte Baumhaus ohne Zustimmung des Baumhaushotels untervermietet oder zu anderen als Beherbergungszwecken oder gesetzeswidrigen Zwecken genutzt wird;

- das Baumhaushotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Baumhaushotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies demHerrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

2. Ein berechtigter Rücktritt des Baumhaushotels begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ansprüche des Baumhaushotels auf Ersatz des dem Baumhaushotels entstandenen Schadens und der getätigten Aufwendungen bleiben im Falle berechtigter Vertragsbeendigung unberührt.

 

VII. Gewitter und Sturm

1. Bei drohendem Gewitter und Sturm ist das Baumhaushotel berechtigt, das gebuchte Baumhaus oder Baumzelt aus Sicherheitsgründen zu sperren. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

2. Der Vertragspartner erhält im Falle einer nach Ziffer VII.1 dieser AGB notwendigen Sperrung einen Nachlass in Höhe von 100 % auf die gebuchte Übernachtungsleistung. Alternativ kann die Übernachtung zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden.

 

VIII. Haftung, Verjährung, Aufrechnung

1. Der Vertragspartner haftet für Schäden, die durch ihn oder durch Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

2. Die Haftung des Baumhaushotels für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Vertragspartners sowie Schäden aus einer Verletzung von Kardinalpflichten; insoweit haftet das Baumhaushotel für jeden Grad des Verschuldens. Im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird die Haftung auf regelmäßig vorhersehbare Schäden begrenzt. Als Kardinalpflichten gelten die sich aus der Natur des Vertrages ergebenden wesentlichen Pflichten, deren Einschränkung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, also insbesondere diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

3. Soweit die Haftung des Baumhaushotels nach Ziff. VIII.2 dieser AGB ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen des Baumhaushotels.

4. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass ein Baumhaus Gefahren mit sich bringt (Höhe, Astbruch etc.). Er wird das ihm Zumutbare beitragen, um Störungen zu beheben und mögliche Schäden gering zu halten. Bei Störungen oder Mängeln hat der Vertragspartner das Baumhaushotel unverzüglich zu informieren. Werden dem Baumhaushotel Störungen oder Mängel bekannt, wird es sich bemühen, für Abhilfe zu sorgen.

5. Für eingebrachte Sachen des Vertragspartners haftet das Baumhaushotel nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.

6. Soweit eine Haftung des Baumhaushotels für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7. Eine Aufrechnung oder Verrechnung gegenüber einer Forderung des Baumhaushotels steht dem Vertragspartner nur zu, wenn dessen Forderung unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

IX. Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB. Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Hausordnung ist das Baumhaushotel berechtigt, das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Abmahnung fristlos zu kündigen.

 

X. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Baumhaushotels in Uslar.

2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz des Baumhaushotels.

(Stand: 18.09.2020)

 

Hausordnung

▪ Das Befahren des Geländes des Baumhaushotels mit Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet. Diese können auf dem öffentlichen Parkplatz vor dem Erlebniswald abgestellt werden.

▪ Die Störung anderer Gäste durch vermeidbaren Lärm im Baumhaus oder auf dem Gelände des Baumhaushotels, insbesondere in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr, ist zu unterlassen.

▪ Die Baumhäuser und deren Einrichtungen sowie die Sanitäranlagen sind zur Vermeidung von Schäden ordnungsgemäß zu behandeln und im sauberen Zustand zu erhalten.

▪ Abfälle sind in den hierfür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.

▪ Hunde dürfen vom Hundehalter auf dem Gelände des Baumhaushotels nicht ohne Aufsicht gelassen werden. Verunreinigungen durch Hunde in den Baumhäusern oder auf dem Gelände des Baumhaushotels sind vom Hundehalter sofort zu entfernen.

▪ Rauchen und offenes Licht, das Grillen mit Holzkohle sowie das Lagern feuergefährlicher und leicht entzündlicher Stoffe (Bsp. Spiritus, Feuerwerkskörper etc.) in den Baumhäusern, bei den Baumzelten, auf den Balkonen und der Dachterrasse ist nicht gestattet. Soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, ist zum Grillen die hierfür vorgesehene Feuerstätte zu benutzen. Dort steht auch ein großer Schwenkgrill zur Verfügung. Das Baumhaushotel behält sich vor, das Grillen, insbesondere bei Gefahr eines Waldbrandes, zu untersagen.

▪ Fenster und Türen der Baumhäuser sind beim Verlassen sowie bei Regen, Schneefall und Unwetter zu verschließen. Während der Heizperiode ist das Lüften auf das Notwendige zu beschränken.

▪ Von Treppen, Balkonen, der Dachterrasse und aus Fenstern der Baumhäuser darf nichts geworfen oder geschüttet werden.

▪ Umwehrungen der Baumhäuser, wie Geländer und Brüstungen, dürfen nicht überstiegen werden. Zum Betreten und Verlassen der Baumhäuser sind die hierfür vorgesehenen Treppen zu benutzen. Treppen sind als Fluchtwege freizuhalten.

▪ Der Vertragspartner hat seine Kinder ausreichend zu beaufsichtigen.

 

(Stand: 18.09.2020)

 

Baumhaushotel Solling GmbH, Büro: Kurze Str. 2, 37170 Uslar

Hotel: In der Loh, 37170 Uslar-Schönhagen

 

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